Die täglichen Aufgaben einer/s Steuerfachangestellten sind:
Finanzbuchhaltung:
Kontieren der Belege eines Mandanten, meist monatlich. Dabei werden den
Ein- und Ausgaben Konten einer Bilanz/Einnahmen-Überschuss-Rechnung
zugeordnet, das ganze am PC erfasst, um später eine Bilanz/EÜR
erstellen zu können. Es wird vor allem mit den Kontenrahmen SKR03
und SKR04 gearbeitet. Beispielsweise sind Telefonkosten im SKR03 auf
Konto 4920, im SKR04 auf Konto 6820 zu buchen.
Lohnbuchführung:
Erstellung von Lohnabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnach-
weisen, Sozialversicherungsmeldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen,
Lohnsteuerkarten-Bescheinigungen, Nachweisen für das Arbeitsamt
und Beratung der Mandanten in diesem Bereich.
Steuererklärungen:
Erstellung von Einkommensteuer-, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer- und
Körperschaftssteuererklärungen. Ebenfalls werden Einheitliche und
gesonderte Feststellungen der Einkünfte, Eigenheimzulage-Anträge
oder Lohnsteuerermäßigungsanträge erstellt. Natürlich werden
auch die Steuerbescheide vom Finanzamt sorgsam geprüft.
Bilanzerstellung:
Die Erstellung einer Bilanz oder EÜR mit modernster Software ist
ebenso Bestandteil wie die Anlagenbuchführung über die Betriebs-
und Geschäftsausstattung. Kostenrechnungsauswertungen und Führung
von Offene Posten-Listen (OPOS) sind weitere Aufgabenfelder.
Sonstiges:
Besonders in kleineren Steuerberatungsbüros ohne eigenes Sekretariat
ist es nicht unüblich auch den Postausgang und die Fristenkontrolle
zu übernehmen. Größenunabhängig wird auch meist die
EDV-Betreuung mindestens einem Angestellten übertragen.
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