Endlich mal wieder eine Story, die das Leben schrieb, und zwar vor nicht mehr als 2 Stunden! :) =============================== >>> FINANZIELLE KATASTROPHE <<< =============================== Besetzungsliste: Taxy - der Steuerfachangestellte (T) Herr Schreiber - der Steuerberater und Chef von Taxy (S) Herr Haegele - angestellter Steuerberater (H) Vorgeschichte: Taxy befindet sich im leeren Buero des Chefs, Herrn Schreiber, und durchsucht eine sich dort befindliche Akte, da er dort Infos entnehmen will, die er - exakt wie er nunmal ist - als zusaetzliche Angabe in einer gerade bearbeiteten Einkommensteuererklaerung ueber Aktenzeichen und Datum eines BMF-Schreibens bezueglich einer neuen PKW-Eigenverbrauchs- Regelung angeben will. Da kommt der Chef mit einer Anlage einer zuvor bearbeiteten Einkommensteuererklaerung herein, und drueckt sie Taxy in die Hand. In dieser Einkommensteuererklaerung machte Taxy ausserordentliche Aufwendungen bezueglich Wohnungsbaufoerderung geltend, die insgesamt zu einer Steuererstattung von ca. DM 10.000,- fuehren wuerden. S: Schauen Sie sich mal die Anlage an, was sie da gemacht haben. T: Warum? S: Na schauen Sie sich's mal genau an. T: S: Wenn Sie das beim Finanzamt durchkriegen, koennen Sie die Erstattung behalten! T: Naja, Sie meinen die 35%? Das sind 7 Jahre mal 5%. S: Zeigt auf seinen Monitor: Diese Uebersicht ueber die Nachholung von nachtraeglichen Aufwendungen reicht nichtmal in das betreffende Jahr 1989 zurueck... Man kann aber prinzipiell maximal in den ersten 4 Jahren Abzugsbetraege nachholen und in diesem Fall sind wir bereits im 7. Jahr. S: Pruefen Sie das bitte nochmal nach. T: Haben Sie die Hauptakte da? S: Ja, hier.... T: Nein, ich meine unsere Akte. S: Nein, die muss im Schrank sein. T: Ich hab mir da naemlich was dazu kopiert S: T: T: T: Hier stehts: Nachtraegliche Aufwendungen kann der Steuerpflichtige so behandeln, als waeren sie im ersten Jahr der Abzugsfaehigkeit entstanden! S: Hmmm...... lassen Sie mich mal lesen Ahaa, 1989. T: S: T: Und hier haben wir ja nicht den Fall von nicht in Anspruch genommenen Abzugsbetraegen, die nachzuholen waeren, dies steht im Satz 1 des Abschnitts 3. Hier trifft ja Satz 2 zu, naemlich nachtraegliche Anschaffungskosten. S: Ohh, Sie haben tatsaechlich recht. T: Dann komm ich doch gleich mal auf ihr Angebot von eben zurueck! S: T: S: Herr Haegele, schauen Sie mal hier rein. Wir haben doch grad ueber diesen 10e-Fall geredet, wie's aussieht belehrt uns Herr Beha eines besseren! S: Herr Haegele war naemlich auch meiner Auffassung! S: Von 1989! H: Tatsaechlich, klar, logisch. S: T: H: Ja, da hat Herr Beha wirklich recht S: Ich hab Herrn Beha naemlich grade versprochen, dass er die Erstattung behalten kann, wenn er recht hat. T: Ja, aber ich will ja mal nicht so sein! S: OK, dann bin ich ja beruhigt. ... Tja, so gesehen war das ganze natuerlich eine finanzielle Katastrophe fuer Taxy. Man verzichtet ja auch nicht jeden Tag auf DM 10.000,-, die einem versprochen wurden. :))) Have Fun! _________ .\\a||hias [[ e-mail: mjbeha@aol.com ]]