.:: Der Handybetrüger - ein Reality-Online-Thriller Teil 3 ::. ============================================================== WOW!!!! Ich konnte nicht glauben, was ich da fand... darauf hin schrieb ich Herrn Linn mal wieder eine Mail. Ihr solltet auch unbedingt diesen Artikel lesen, ist echt ein Hammer!!!: ---------------------------------[cut on]---------------------------------- ----- Original Message ----- From: "Matthias J. Beha" Sent: Thursday, October 24, 2002 2:49 PM Subject: Re: Mobilfunk-Elektronik Shop - zweiter Teil/weitere Frage > Hallo! > > Habe zufällig bei Recherchen im Internet folgenden Artikel über Ihre Firma > Medialinn gefunden... > > http://www.hr-online.de/fs/plusminus/archiv/020205internetkauf.html -> Verbraucherärger -> Risiko: Handykauf im Internet Einkaufen über das Internet. Zuverlässig, schnell und unkompliziert, das dachte auch Hermann Heidweiler. Bisher hatte er nur positive Erfahrungen mit dem sogenannten "e-commerce". Anders bei einem Einkauf im Dezember. Heidweiler wollte ein Handy kaufen, einen Nokia Communicator 9210. Über die Preissuchmaschine "guenstiger.de"* forschte er nach dem billigsten Anbieter für das Produkt und wurde an die Firma Medialinn verwiesen. Hier gab’s und gibt’s den Communicator rund 10% günstiger als bei anderen Internetanbietern. Hermann Heidweiler bestellte daher bei Medialinn. Schon wenige Tage später wurde das Handy geliefert, per Nachname. Den Kaufpreis von rund 1.500 DM zahlte er daher direkt bei Übergabe. Erst beim Auspacken fiel ihm auf, dass das Gerät nicht wirklich original verpackt war. Die Plastikschutzhüllen waren provisorisch mit Aufklebern der Internetfirma verschlossen und auf dem Handy fehlte die sonst bei Neugeräten übliche Displayschutzfolie. Die eigentliche Überraschung kam dann erst, als Heidweiler das Gerät in Betrieb nehmen wollte. Der Akku war bereits geladen, was völlig unüblich ist bei Neuware. Noch schlimmer, im Gerät fand Heidweiler den Adresseintrag eines anderen Besitzers, inklusive E-Mail und Telefonnummer. Er rief diesen an und erfuhr von ihm, dass dieser einen Communicator gekauft habe, mit diesem aber nicht zurecht kam und ihn über das Internetauktionshaus ebay nach 10 Tagen wieder verkaufte. Käufer, so die Aussage des Vorbesitzers, sei Medialinn gewesen. Jetzt war für Hermann Heidweiler klar, dass er ein gebrauchtes Handy erworben hat. Kein Wort davon allerdings auf der Homepage von Medialinn. Heidweiler recherchierte im Internet und schilderte seine Geschichte in einem Nokia Diskussionsforum (www.handykult.de). Man verwies ihn dort dann auf ältere Einträge anderer User, die gleiche Erfahrungen schilderten. Von einer Rücksendung des Handys wurde abgeraten, da Medialinn dann den Kaufpreis nicht voll zurückzahlen würde oder sogar ganz die Annahme verweigere. Gegenüber anderen Geschädigten habe Medialinn auf Nachfrage geantwortet, auf den Seiten würde nirgends stehen, dass Neugeräte angeboten werden. Man könne das Gerät zurückschicken, würde dann aber wieder ein gebrauchtes Gerät erhalten. Heidweiler entschied sich daher für eine Preisminderung, die das alte Gewährleistungsrecht, das bei seinem Kauf noch galt, vorsieht. Der Käufer konnte demnach, wenn er eine mangelhafte Ware erhält, selbst entscheiden, ob er den ganzen Vertrag rückgängig machen will – heißt Handy zurück, Geld zurück – oder eine angemessene Wertminderung geltend macht. In einem Brief an Medialinn schilderte Heidweiler sein Problem und forderte die Firma auf, bis zum 31.12.01 ihm 400 DM zu erstatten. Das ist der Differenzbetrag zwischen dem von ihm gezahlten Preis zu vergleichbaren Preisen eines gebrauchten Communicators. Nach den Erfahrungen aus den Internetforen fügte er bei, er werde die Firma, falls das Geld nicht bei ihm eingeht, wegen Betrugs und arglistiger Täuschung anzeigen. Was dann kam - kaum zu glauben. Zuerst ein Schreiben von Medialinn, in dem auf die Minderungsforderungen nicht eingegangen wurde. Man verwies auf die AGB’s wonach bei einer Rücksendung die Ware original verpackt sein müsste, auch die Displayfolie müsse unbeschädigt sein, sonst würde das Handy eh nicht angenommen. Einen Tag später dann Post von den Anwälten der Firma. Eine Unterlassungsklage. Man habe nicht gewusst, dass es sich um ein gebrauchtes Handy handelte, man habe es als "ganz neu" bei ebay gekauft. Somit seien die Behauptungen von Herrn Heidweiler widerlegt. Unter Androhung einer Strafe von 1.000 Euro wurde er aufgefordert, seine Einträge im Internet zurückzunehmen. Außerdem müsse er die Anwaltsgebühren in Höhe von 189 Euro zahlen. Wir haben beide Schreiben dem renommierten Verbraucheranwalt Christoph Kremer aus Frankfurt vorgelegt. Seine Meinung ist eindeutig: Das Anwaltsschreiben gehöre in den Papierkorb und er habe auch Zweifel, ob es wirklich ernst gemeint sei. Schließlich habe Herr Heidweiler die Firma Medialinn niemals öffentlich als Betrüger bezeichnet, sondern nur in einem persönlichen Schreiben. Das sei eindeutig durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt. Es sei aber durchaus üblich, die Verbraucher mit unwirksamen Drohungen einzuschüchtern. Unwirksam sind nach seiner Ansicht auch die angesprochenen AGB’s der Firma Medialinn. "Aber welcher Unbedarfte kennt schon seine Rechte", so Kremer. Heidweiler habe alles richtig gemacht und es würde ihm wohl nun nichts anderes übrig bleiben, als Medialinn auf die Zahlung der Minderung zu verklagen. Von der Staatsanwaltschaft Koblenz erfahren wir auf Nachfrage, dass man bereits wegen eines zweiten Falles die Ermittlungen aufgenommen habe. Die Anzeige sei bereits im Juli eingegangen, auch hier der Vorwurf, Medialinn habe Gebrauchtware als neu verkauft. Natürlich wollten wir auch der Firma einen Besuch abstatten. Die beiden Inhaber, die das Geschäft aus einer einfachen Mietswohnung betreiben, waren aber zu keiner Aussage vor der Kamera bereit. Am Telefon nur so viel, die Minderungsforderung von Herrn Heidweiler sei unverschämt, außerdem habe man das Gerät als neu verkauft, damit seien alle Diskussionen hinfällig. Auf der Unterlassung und den Anwaltskosten bestehe man daher weiterhin. Unsere weiteren Recherchen ergaben, dass Medialinn bereits vor zwei Jahren zur Herausgabe eines Telefons erfolgreich verklagt wurde. Und übrigens, bei ebay ist der Inhaber Stefan Linn aufgrund von Nutzerbeschwerden wegen Unseriösität und nicht erfolgter Zahlungen als Nutzer gesperrt. * Auch der Anbieter "guenstiger.de" hat Medialinn als Verkäufer mittlerweile ausgeschlossen. Gegenüber Plusminus betonte das Unternehmen, daß über die Seite ausschließlich Neuware verglichen würde. Man gehe jedem Fall, so auch Medialinn nach, sobald unseriöse Angebote bekannt werden. Service-Informationen: Medialinn An- und Verkauf Postfach 2309 Marienstrasse 40 56513 Neuwied Internet: www.medialinn.de www.stefan-linn.de www.global-electronic.de E-Mail: info@medialinn.de Christoph Kremer Rechtsanwalt Eschersheimer Landstraße 69 60322 Frankfurt Tel.: 069/ 59 80 78 Fax: 069/ 5 97 41 03 Staatsanwaltschaft Koblenz Karmeliterstrasse 14 56068 Koblenz Tel.: 0261/102-0 Fax: 0261/102-2003 > > ...aufgrund der dort geschilderten Situation trete von meiner Bestellung > hiermit zurück, den Vertrag werde ich nicht unterschrieben zusenden. > > Ich hoffe auf Ihr Verständnis, > > MfG, > M.Beha > Uns ist zwar nicht Klar was sie meinen aber es steht Ihnen natürlich frei. MfG ---------------------------------[cut off]---------------------------------- [Hinweis des Verfassers: ahaaa, er stellt sich blöde - scheiss drauf, oder? Nein, diesem Typen wollte ich "seine Version der Wahrheit" entlocken, also hakte ich nach...] Das Finale dann im 4. Teil: